Hildegard - Deutsch

102 Eine Abteilung von Pflegekräften des Bundes Deutscher Mädel im Urlaub in Schip- penbeil. Ab 1936 war die Mitgliedschaft im Bund Deutscher Mädel (BDM) für junge Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren Pflicht. Es handelte sich um den weiblichen Zweig der Hitlerjugend (HJ). Vor dem 14. Lebensjahr waren die Mädchen im Alter von 10–14 Jahren im Jungmädelbund (JM). Ende 1944 zählte der BDM 4,5 Millionen Mitglieder. Sie wurden im Einklang mit den totalitären Zielen des Regimes organisiert. Die Mädchen im BDM machten Ausflüge und Wanderungen. Menschen marschierten mit Rucksäcken ins Freie, anschließend gab es ein Lagerfeuer mit Kochen und gemeinsamem Singen. Auch Vollmondsichtungen mit anschließender Übernachtung im Heuhaufen waren in den Sommermonaten keine Seltenheit. Abenteuer- und Theateraufführungen, teilweise mit Puppen und Marionetten, Volkstänze und Flötenmusik sowie verschiedene sportli- che Aktivitäten, oft als Gruppenspiele, gehörten zum Standardprogramm. Einige der Mädchen waren dem Gesundheitsmädeldienst und dem Landdienst ange- schlossen. Die Mädchen mussten durch gymnastische Ausbildung anmutig entwickelt werden. Rhythmische Gymnastik mit Schwerpunkt auf Harmonie und dem Gefühl, in sich selbst zu ruhen Körper und Teil der Gruppe zu sein war das Ziel. Die Bewegungen waren auf die weibliche Anatomie und die zukünftige Rolle der Mut- terschaft abgestimmt. Die Wintermonate wurden für Hausarbeitsabende genutzt..

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